Nach Rückzug des Hochwassers und dem Leerpumpen überfluteter Räume werden zunächst die nicht mehr verwendbaren Möbel und sonstige Gegenstände entsorgt und die Räume von sichtbaren Schlammschichten befreit. Auch auf verdeckten waagrechten Flächen, z.B. bekleideten Deckenuntersichten, kann sich jedoch eine mehrere Millimeter starke Schlammschicht abgesetzt haben. In Hohlraumkonstruktionen von Decken und Wänden können noch erhebliche Wassermassen eingeschlossen sein. Durch Voruntersuchungen sollten der Schadensgrad und der Schadensumfang an den geschädigten Konstruktionen grob ermittelt werden. Erfahrene Architekten oder Ingenieure bzw. Sachverständige können anschließend die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Kosten der Schadensbeseitigung und Rückführung in den ursprünglichen Zustand abschätzen. Dem Geschädigten wird dadurch eine Entscheidungsgrundlage gegeben, wie er im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten vorgehen kann. Je nach Sachlage ist bei der Instandsetzung auch ein abschnittsweises Vorgehen denkbar. Den beratenden Planern wird dringend geraten, das Instandsetzungsziel (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, zusätzliche Instandsetzungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen) mit den Geschädigten festzulegen (siehe HOAI §3). Dabei ist zu entscheiden, ob bei den Arbeiten der Stand der Technik, die anerkannten Regeln der Technik oder Sonderlösungen angestrebt werden. (Frank Kunow)