Verankerung von Werksteinen für Gesimse

e) Profilierte Gesimsstücke. Die schwächeren Gesimsstücke, sogen. Gurtgesimse, von etwa 3-4 Backsteinschichten Höhe bestehen gewöhnlich der Höhe nach aus einem Stück. Ihre Länge beträgt etwa 1-1,20 m. Liegen diese Gesimsstücke fest auf dem Mauerwerk auf, so bedarf es keiner besonderen Vorsichtsmaßregeln. Liegt aber ihr Schwerpunkt außerhalb der Mauer, so müssen sie nach dem Versetzen zunächst durch zwei schräggestellte Holzstützen auf vorläufig ausgekragten Steinen unterstützt und außerdem mit der Mauer verankert werden (Abb. 245).rnf) Hauptgesimse. Das von den Gurtgesimsen Gesagte findet bezüglich der Sicherheit ihres Auflagers auch auf die Hauptgesimse Anwendung. Besonders muß das Eck-stück a b c d e f (Abb. 246) gut unterstützt sein. Sein Schwerpunkt soll, wie der der übrigen Gesimsstücke, möglichst innerhalb der Mauer liegen. Ist der Schwerpunkt nicht mehr genügend durch die Mauer unterstützt, so müssen die Gesimsstücke ausreichend verankert werden. Auf der gesamten wagerechten Oberfläche des Gesimses liegt ein kräftiges Flacheisen, das durch senkrechte, tief in das Mauerwerk eingreifende Splinte eine feste Verankerung der Hauptgesims-Werkstücke mit der Frontwand bewirkt. Über dem Eckstück werden diese Flacheisen durch ein schräg gelegtes Eisen miteinander verbunden. Auch hier stellen die zwischen die Stoßfugen verlegten senkrechten Zuganker eine feste Verbindung mit dem unteren Mauerwerk her. Günstig für die Sicherheit eines Hauptgesimses gegen Umkippen ist dessen Übermauerung bis Sparrenoberkante. Fehlerhaft wäre aber eine Verankerung der Gesimsstücke mit der Dachbalkenlage oder mit den Dachhölzern, da bei einem Verbrennen derselben die Werkstücke herunterfallen würden.